Berlingen (Transkription Nr. 229)

Schulort Berlingen
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 338-339v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Steckborn
Agentschaft 1799: Berlingen
Kirchgemeinde 1799: Berlingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Berlingen
In dieser Quelle werden folgende 2 Schulen erwähnt:
I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Der Name des Orts, heißt Berlingen

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist ein Dorf, macht eine eigne Gemeine aus,

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?
I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

gehört zu der Kirche u. Agentschaft Gemeine Berlingen

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zu dem Distrikte Stekborn,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

dem Kanton Thurgeü,

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die zum Schulbezierk gehörigen Häüser, sind im Dorf, außert die Obermülle, die eine ½ Stund entfernt ist und nur 3 Kinder in die Schul daher kommen,

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Ermatingen, eine Stund, Salenstein, eine halbe Homburg, eine, u. Stekborn eine halbe.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Sie sind in Klaßen eingetheilt

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule wird gelernt, Buchstaben Lernen zu kennen Silabieren, Buchstabieren, Lesen, Schreiben, Rechnen, u. Singen,

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule wird das ganze Jahr gehalten.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt, Namenbüchlein, Fragstüklein, Lehrmeister, Zeügnußen, Psalter, das Waserische büchlein, und das neüe Testament.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

||[Seite 2] Mit den Vorschriften wird es so gehalten, mit dem Bleystich werden zuerst die Buchstaben vorgemacht, u. dann muß das Kind, die Buchstaben mit dem Federkiel nachziehen, andere haben Vorzedel aus dem neüen Gsangbuch, u. die Größern schreiben aus dem neüe Testament, u.s.w.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schule dauert täglich im Winter 9. Stund, von 8. bis 11. u. von 1. bis 4. Uhr, ¢1896¢¢ und Nachtszeit, von 6. bis 9. Uhr, ¢/1896¢¢ und im Sommer 6. Stund,

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schulmeister hat bisher, b die Gemeine, durch eine freye Wahl bestellt,

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Martin Kern,

III.11.cWo ist er her?

ist von Berlingen,

III.11.dWie alt?

36. Jahr,

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat Familie, nemlich vier Kinder,

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist Schullehrer 4 Jahr,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist vorher etwas Zeit gewesen, in Weinfelden, Sein Beruf war vorher, seinem alten Vater, inder Schule Zu helfen,

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Er hat noch Verrichtungen, er muß, Sontag, Donstag Hochzeiten, u Leichen, in der Kirche Vorsingen,

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Schulkinder besuchen die Schule, unterschiedlich, das einte Jahr 100: u. auch dar über, das einte minder,

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

im Winter Knaben 48: Mädchen 45:

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im Sommer auch unterschiedlich, die einte Wochen mehr, und die einte minder, überhaupt Knaben, u Mädchen, ohngefehr ineinandergerechnet 50.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Schulfond, Schulstiftung, ist da, nemlich: 1359 fl. 56 xr.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Seine Einkünften fließen, von den zusamen gelegten Geldern der Hausväter,

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

mit Kirchen u. Armengut nicht vereiniget

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld ist keines vorhanden,

IV.15Schulhaus.

Schulhaus ist vorhanden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

sein Zustand ist recht baufällig, ein Melankolisches Haus

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Es sind 2 Stuben da, in gleichem Gebäüde,

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Nein, der Lehrer hat keine Ermanglung einer Stube, es ist eine Schul u. Wohnung Stube da. Hauszins kein,

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Für die Schulwohnung, u. des baulichen Stands muß die Gemeind sorgen,

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

||[Seite 4] An Geld fl. 155. und 2. schlechtes Klafter Holz, er muß es auf seinen Kösten in dem Wald abholen laßen.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Von 26. Mgr. Reben der Zehenden.

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Stiftung, Jährlich fl. 5:

IV.16.B.dGemeindekassen?

Gemeindskasen dito fl. 50:

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Zusammengelegten Geldern der Hausväter Dito fl. 100:
Suma fl .155:
Also sein ganzes Einkommen Jährlich 155 fl.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

An liegenden Gründen, ein Kraut od GemüßGarten, u. ein ½ Mgr. Reben.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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